Was geschehen ist

Die deutsche Afghanistan-Politik wird derzeit an zwei Enden zugleich verhandelt – bei den Abschiebungen und bei der Aufnahme.

Nach einer bundesweiten Neuregelung dürfen nicht mehr nur Straftäter und Gefährder nach Afghanistan zurückgeführt werden, sondern auch andere Ausreisepflichtige. Frauen bleiben ausgenommen: Sie gelten auch nach EU-Vorgaben als in Afghanistan verfolgte Gruppe. Hessens Innenminister Roman Poseck hatte die neue Praxis am Mittwoch bestätigt und zugleich betont, der Fokus liege weiterhin auf Straftätern; ähnlich äußerten sich Thüringens Justizministerin Meißner und Brandenburgs Sozialminister Wilke. Seit der Wiederaufnahme von Abschiebungen vor zwei Jahren hat Deutschland knapp 200 Menschen zurückgeführt.

Pro Asyl und Amnesty International kritisieren die Verschärfung. Pro Asyl teilte mit, derzeit säßen Menschen in Abschiebehaft, die keine Straftaten begangen hätten und vor den islamistischen Taliban geflüchtet seien; ihnen drohten in ihrer früheren Heimat schwere Menschenrechtsverletzungen.

Am anderen Ende steht das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe verlangt von der Bundesregierung, ihren Kurswechsel beim Aufnahmeprogramm für gefährdete Afghanen besser zu begründen.

Zwei Häuser, zwei Blickrichtungen

Die beiden Texte, die zu diesem Themenkomplex vorliegen, sind nicht nur unterschiedlich gewichtet – sie schauen auf verschiedene Enden derselben Politik, und das erklärt ihren Ton.

Der Deutschlandfunk berichtet vom Abschiebeende her und in der für das Haus typischen knappen Meldungsform. Bemerkenswert ist die Konstruktion des Textes: Er stellt die Kritik der Menschenrechtsorganisationen an den Anfang und lässt darauf die staatliche Gegenrede folgen – die Neuregelung, die weiterhin geltende Ausnahme für Frauen, die Beteuerung dreier Landesminister, der Fokus liege nach wie vor auf Straftätern. Nicht kommentiert, aber durch die Reihenfolge sichtbar gemacht, steht der Widerspruch im Raum: Wenn der Fokus unverändert auf Straftätern liegt, wozu dann die Erweiterung auf alle Ausreisepflichtigen? Die Zahl am Schluss – knapp 200 Rückführungen in zwei Jahren – lässt der Deutschlandfunk unkommentiert stehen; sie relativiert die praktische Reichweite des Streits erheblich.

Die FAZ kommt vom Aufnahmeende und schreibt einen Kommentar. Ihre Position ist eine doppelte Zustimmung, und genau darin liegt ihre Pointe:

Karlsruhe verlangt von der Bundesregierung, ihren Kurswechsel bei einem Aufnahmeprogramm besser zu begründen. Das ist richtig. Die Migrationswende aber auch.

FAZ (Paywall – nur Anriss)

Das ist keine Kritik am Gericht, sondern eine Aufforderung an die Regierung, ihren eigenen Kurs ordentlich zu erklären – „ankommen", so die Überschrift, solle er „bei Deutschen und Afghanen". Die FAZ hält also beides für vereinbar: eine restriktivere Migrationspolitik und die verfassungsrechtliche Pflicht, Kurswechsel gegenüber denen zu begründen, die auf Zusagen vertraut haben.

Wo der eigentliche Konflikt liegt

Zwischen beiden Texten öffnet sich ein Spannungsfeld, das an diesem Tag keiner der Beteiligten auflöst. Die Bundesregierung schiebt nach Afghanistan ab und hat zugleich ein Aufnahmeprogramm für Menschen gestoppt, die dort gefährdet sind – begründet mit derselben migrationspolitischen Wende. Karlsruhe verlangt für den zweiten Teil eine Begründung. Die Menschenrechtsorganisationen bestreiten die Prämisse des ersten: dass Afghanistan ein Land sei, in das man Menschen ohne Gefährdung zurückschicken kann. Die Ausnahme für Frauen ist dabei das stärkste Argument der Kritiker, denn sie ist ein amtliches Eingeständnis, dass es in Afghanistan Verfolgung gibt – nur eben, nach Lesart der Behörden, nicht für alle.

Was diesem Text fehlt

Die Quellenlage ist heute dünn und soll nicht besser wirken, als sie ist. Es liegen zwei Häuser vor: eine kurze Deutschlandfunk-Meldung vom Vortag und ein FAZ-Kommentar, der nur im Anriss zugänglich ist. Der Karlsruher Beschluss selbst – Aktenzeichen, Fristen, Reichweite – ist in keiner der beiden Quellen dokumentiert; er ist hier ausschließlich über den FAZ-Anriss belegt. Eine Reaktion des Bundesinnenministeriums auf die Kritik von Pro Asyl und Amnesty liegt ebenfalls nicht vor. Ein breiterer deutscher Blätterspiegel zu diesem Thema steht noch aus.