Was geschehen ist

Die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) haben am Freitag ihren Chefankläger Karim Khan abgesetzt. Auf einer Sondersitzung in New York stimmte nach Angaben aus Diplomatenkreisen eine deutliche Mehrheit der 125 Mitgliedstaaten für eine entsprechende Resolution – t-online nennt unter Berufung auf Reuters und AFP die Zahl von 82 Ja-Stimmen. Die Abstimmung war geheim; Länder wie die Niederlande, Frankreich und Norwegen hatten ihre Haltung vorab öffentlich gemacht. Ein Antrag Sierra Leones, der die Absetzung prozedural erschwert hätte, fand keine Mehrheit; daraufhin begann die Abstimmung mehrere Stunden früher als geplant.

Es ist das erste Mal in der Geschichte des Tribunals, dass ein Chefankläger seines Amtes enthoben wird.

Khan, seit 2021 im Amt, wird sexuelles Fehlverhalten gegenüber einer Mitarbeiterin vorgeworfen: Er soll über mehr als ein Jahr versucht haben, sie zu einer sexuellen Beziehung zu zwingen. Im Juni wurde er suspendiert, bereits vor rund einem Jahr hatte er sein Amt bis zum Abschluss der Untersuchungen ruhen lassen. Eine UN-Kommission legte im Dezember 2025 einen Bericht vor, der ebenso unveröffentlicht blieb wie das darauf gestützte Rechtsgutachten des Gerichts. Khan bestreitet die Vorwürfe und erklärt sie zur Vergeltung dafür, dass er gegen israelische Regierungsvertreter ermittelt habe – unter seiner Ägide ergingen Haftbefehle unter anderem gegen Benjamin Netanjahu und Wladimir Putin, worauf die US-Regierung Sanktionen gegen ihn und ein Dutzend weitere IStGH-Mitarbeiter verhängte und ihm die Einreise verweigert.

Wie die Häuser den Fall erzählen

Bemerkenswert ist an diesem Abend weniger der Dissens als die unterschiedliche Tiefenschärfe. Alle Häuser stützen sich auf dieselben Agenturmeldungen aus Diplomatenkreisen – und wählen daraus verschiedene Geschichten aus.

Der Deutschlandfunk bleibt am nüchternsten und macht die Quellenlage selbst zum Thema: eine Resolution, eine Mehrheit, „berichten übereinstimmend mehrere Nachrichtenagenturen". Kein Urteil, keine Einordnung – die Vorsicht eines Hauses, das eine Meldung ohne offizielle Bestätigung als das kennzeichnet, was sie ist.

Die Tagesschau erzählt den Fall als Verfahrensgeschichte. Ihr Text rekonstruiert, wie es zur Abstimmung kam – Suspendierung im Juni, der gescheiterte Antrag Sierra Leones, das vorgezogene Votum – und hält die beiden unveröffentlichten Dokumente fest, den UN-Bericht und das Rechtsgutachten. Bei der Bewertung der Vorwürfe bleibt sie strikt referierend: Khan bestreitet, die Untersuchung existiert, ihr Inhalt ist nicht öffentlich.

t-online geht am weitesten und dreht die Perspektive: Nicht der Mann steht im Zentrum, sondern die Institution. Unter der Zwischenzeile „Ein Gericht in der Krise" bündelt das Haus Stimmen, die anderswo an diesem Abend fehlen – Menschenrechtsorganisationen, Gerichtsmitarbeiter, Forschung. Die International Federation for Human Rights kritisiert, die betroffene Frau sei „instrumentalisiert und zu schnell als Teil einer politischen Agenda abgetan" worden. Mitarbeiter des Anklägerbüros hatten sich in einem Brief an die Aufsichtsbehörde besorgt über eine mögliche Rückkehr Khans gezeigt. Und der Utrechter Historiker Iva Vukusic formuliert das Dilemma, aus dem es keinen guten Ausweg gab:

Egal, wie die Entscheidung ausfällt, das Gericht wird geschwächt und weniger in der Lage sein, sich größeren Bedrohungen zu stellen.

t-online

Nur t-online lässt zudem einen Staatenvertreter mit Namen sprechen und macht damit sichtbar, dass hinter dem anonymen Abstimmungsergebnis erklärte Positionen stehen:

Wir glauben, dass sein Verhalten eindeutig sexuelle Belästigung und Machtmissbrauch darstellt.

— Norwegens stellvertretender Außenminister Andreas Motzfeldt Kravik, zitiert nach t-online

Die Verschwörungsthese – und wie unterschiedlich sie behandelt wird

Hier liegt die eigentliche Divergenz des Tages. Khans Darstellung, er sei Opfer einer politisch motivierten Kampagne, referiert die Tagesschau neutral und unkommentiert nebeneinander mit dem Vorwurf – der Leser entscheidet.

t-online stellt der These Widerspruch entgegen: Die betroffene Mitarbeiterin habe die Darstellung in einem CNN-Interview bestritten, und der UN-Bericht zitiere „mehrere glaubwürdige Zeugen", die die gegen sie erhobenen Spionagevorwürfe für unbegründet hielten. Aus der Behauptung wird so eine bestrittene Behauptung.

Beide Zugänge lassen sich rechtfertigen, und beide haben einen Preis: Die zurückhaltende Variante überlässt einer unbelegten Verteidigungslinie das letzte Wort, die ausführliche stützt sich auf einen Bericht, den bis heute niemand lesen kann.

Was offen bleibt

In einem Punkt sind sich alle Häuser einig, ohne es gleich laut zu sagen: Der Fall trifft ein Gericht, das ohnehin unter Druck steht – zwischen amerikanischen Sanktionen, dem Vorwurf politischer Zerrissenheit und Haftbefehlen gegen amtierende Regierungschefs. Wer Khans Nachfolge antritt und ob die zugrunde liegenden Untersuchungsergebnisse je öffentlich werden, ist an diesem Abend in keiner der Meldungen beantwortet.